- Delkrederegeschäft
- Form des ⇡ Fremdgeschäfts im Handel: Übernahme des Delkredere (der ⇡ Ausfallbürgschaft) für alle Einkäufe der Mitglieder durch das ⇡ Einkaufskontor des Großhandels bzw. die Zentrale einer ⇡ kooperativen Gruppe. Zentrale Regulierung aller Einkäufe (⇡ Zentralregulierungsgeschäft) unmittelbar nach Rechnungszugang, v.a. um das Skonto auszunutzen.- Vorteile für den Lieferanten: Prompte Zahlung, kein Risiko des Ausfalls einzelner Forderungen.- Gegenleistung: ⇡ Delkredereprovision.
Lexikon der Economics. 2013.