Delkrederegeschäft

Delkrederegeschäft
Form des  Fremdgeschäfts im Handel: Übernahme des Delkredere (der  Ausfallbürgschaft) für alle Einkäufe der Mitglieder durch das  Einkaufskontor des Großhandels bzw. die Zentrale einer  kooperativen Gruppe. Zentrale Regulierung aller Einkäufe ( Zentralregulierungsgeschäft) unmittelbar nach Rechnungszugang, v.a. um das Skonto auszunutzen.
- Vorteile für den Lieferanten: Prompte Zahlung, kein Risiko des Ausfalls einzelner Forderungen.
- Gegenleistung:  Delkredereprovision.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Full-Service-Kooperation — 1. Begriff: Aus der ⇡ Einkaufsgenossenschaft entstandene Kooperationsform des Einzelhandels. Die Zentralorganisationen übernehmen nicht nur das ⇡ Zentralregulierungsgeschäft und ⇡ Delkrederegeschäft, sondern tätigen neben ⇡… …   Lexikon der Economics

  • Zentralregulierungsgeschäft — Verrechnungsgeschäft; Form des ⇡ Fremdgeschäfts im Handel: Übernahme der Bezahlung (Regulierung) aller Einkäufe der Mitglieder durch die ⇡ Einkaufskontore des Großhandels bzw. die Zentralen ⇡ kooperativer Gruppen; meist auf der Basis zentral… …   Lexikon der Economics

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